Weitere Angebote an unseren Schulen
Mobiler
sonderpädagogischer Dienst (MSD)
In Koordination mit dem Sonderpädagogischen Förderzentrum
Landsberg bieten wir an Grund- und Hauptschulen in unserem Landkreis den MSD
an. Dieser umfasst Beratung und Hilfe für Schüler, Lehrkräfte
und Eltern, wenn Schwierigkeiten in den Bereichen Lernen, Sprache,
sozial-emotionales Verhalten, Konzentration oder Wahrnehmung auftreten.
Kontakt:
Ulrike Nagl
08241 - 999 - 303 (Sekretariat)
rw-schulen-holzhausen@regens-wagner.de
oder
Sonderpädagogisches Beratungszentrum
08191
- 657109 – 15
beratungszentrum@foerderzentrum-landsberg.de
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Mobiler
sonderpädagogischer Dienst Autismus (MSD
Autismus)
Das Ziel des MSD Autismus ist die individuelle Begleitung und
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit autistischen Verhaltensweisen
in ihrem Umfeld. Der MSD-Autismus bietet vor Ort Beratung für Lehrerinnen
und Lehrer in allen Schularten,
Unterrichtsbesuche, Beratung für Erziehungsberechtigte, Hilfe bei
Entwicklung, Planung und Durchführung sonderpädagogischer Maßnahmen und
Förderangebote und die Beratung von Schulbegleitern.
Kontakt:
Franziska Händel
08241 -
999 - 303 (Sekretariat)
rw-schulen-holzhausen@regens-wagner.de
oder
Sonderpädagogisches Beratungszentrum
08191
- 657109 – 15
beratungszentrum@foerderzentrum-landsberg.de
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Mobile
sonderpädagogische Hilfen (MSH)
Durch die MSH
bieten wir eine begleitende, vorschulische Förderung für Kinder an, die
Hilfen für ihre Entwicklung benötigen. Dies geschieht in der vertrauten
Umgebung im heimischen Kindergarten. Wir betreuen Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf
im Sprachbereich, im
Denken, Lernen und zielgerichteten Arbeiten, in der Wahrnehmung, in der
Bewegung sowie im sozialen und emotionalen Bereich.
Kontakt:
Fr. Hopp-Müller
08241
- 999 - 303 (Sekretariat)
rw-schulen-holzhausen@regens-wagner.de
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Therapien
Die
interdisziplinäre Arbeit mit Therapeuten verschiedenster Richtungen stellt
einen wichtigen Bestandteil unserer Arbeit dar. Zur Zeit werden an unserer
Schule Logopädie/Sprachtherapie,
Physiotherapie/Krankengymnastik, Ergotherapie/Arbeits- und
Beschäftigungs-therapie
angeboten.
Darüber hinaus arbeiten wir eng mit Therapeuten und
Fachdiensten des in Holzhausen angeschlossen Kinderwohnheimes und den
Tagesstätten zusammen.
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Partnerklassen
an allgemeinen Schulen / Förderzentrum geistige Entwicklung
Vier Klassen
unseres Förderzentrums sind an allgemeinen Schulen untergebracht, zur Zeit
an den Grundschulen in
Kaufering und
Igling sowie der
Montessorischule Kaufering, um dort mit Klassen im Unterricht und im
Schulleben zu kooperieren. Dennoch bleiben sie eigenständige Klassen unseres
Förderzentrums, um eine adäquate Förderung im kognitiven wie sozialen
Bereich zu gewährleisten.
Zum Weiterlesen:
"Lernen ohne Barrieren" - (April 2009)
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Außerschulische
Angebote (AsA) / Förderzentrum Lernen
AsA sind eine
Form der Erziehungshilfe, die derzeit an mehreren Grund- und Hauptschulen
erfolgreich durchgeführt wird. AsA sollen vor allem präventiv wirken. Indem
Schüler und ihre Interaktionspartner (Klasse, Lehrkräfte, Eltern)
unterstützt werden, einen Weg der Problemlösung zu finden, soll das
Auftreten massiver Verhaltensauffälligkeiten verhindert werden. Es soll in
schwierigen erziehlichen Situationen, z.B. Schüler-Lehrer-Konflikten,
Leistungsverweigerung, massivem Störverhalten oder Schulschwänzen
schulhausintern beratend und helfend tätig werden, bevor außerschulische
Partner eingeschaltet werden.
Für AsA an der
Fritz-Beck-Hauptschule in Landsberg stellen die Regens-Wagner-Schulen
Holzhausen eine Lehrkraft für die schulhausinterne Erziehungshilfe in
Kooperation zur Verfügung.
(Quelle: BayEUG)
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Hausunterricht
für
Kinder und Jugendliche mit längerfristiger Erkrankung
Hausunterricht anstelle des Unterrichts in der Schule können Schüler aller
Schularten erhalten, die voraussichtlich länger als sechs Unterrichtswochen
infolge einer Krankheit am Unterricht in der Schule nicht teilnehmen können
oder wegen einer lange dauernden Krankheit wiederkehrend den Unterricht an
bestimmten Tagen versäumen müssen. Ein Antrag wird an die an die Regierung
von Oberbayern gestellt.
Der Antrag muss von den Erziehungsberechtigten
gestellt werden.
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